Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienhausvermittlung 

Auszeit Mallorca

1. Abschluss des Vertrages

Der Abschluss von Mietverträgen durch Auszeit Mallorca erfolgt im Auftrag und in Vollmacht der jeweiligen Eigentümer oder Verwalter. Auszeit Mallorca tritt als Vermittler auf.
Der Vertrag kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden und gilt für den benannten Zeitraum sowie die angemeldete Zahl von Personen.
Andere Leistungen als diejenigen, die auf Abschluss des Mietvertrages gerichtet sind, schuldet Auszeit Mallorca nicht.

2. Bezahlung

Mit Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung an Auszeit Mallorca fällig, die innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss zu leisten ist. Der Restbetrag ist wie auf dem Vertrag näher bezeichnet zu zahlen. Bleibt die Anzahlung binnen einer Wochenfrist unbezahlt, kann Auszeit Mallorca den Buchungsvorgang stornieren.

3. Preise

Die auf der Auszeit Mallorca Webseite angegebenen Preise verstehen sich als "Live-Preise" und ersetzen alle vorher oder auf anderen Webseiten ( Partner-Webseiten ) gesehenen oder angebotenen Preise. Es gilt der Preis am Tag der Buchung durch den Kunden.

4. Leistungsart

Bei den von Auszeit Mallorca angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Anmeldenden, den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei. Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung des Leistungsträgers: Eigentümer, Vermieter oder Verwalter – nachfolgend Eigentümer genannt - abgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche des Unterzeichners – nachfolgend Mieter genannt- sind an den jeweiligen Eigentümer zu stellen.

5. Haftung

Die Ausschreibung der Mietobjekte wurde nach bestem Wissen und nach den Angaben des Eigentümers erstellt, für eventuelle Abweichungen wird von Auszeit Mallorca keine Haftung übernommen. Für eine Beeinflussung der Mietobjekte durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, landesübliche Strom- und Wasserausfälle oder Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ist die Nutzung des Mietobjekts aufgrund höherer Gewalt nicht möglich und kein Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe der bereits geleisteten Zahlungen des Kunden beschränkt. Ebenfalls haftet Auszeit Mallorca nicht für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Zentralheizung, Pool etc., sowie für Lärmbelästigung durch Bautätigkeiten auf Nachbargrundstücken. Die Nutzung der Ferienimmobilie einschließlich aller dazugehörigen Außenanlagen erfolgt auf eigene Verantwortung, der Vermieter und Auszeit Mallorca übernehmen keine Haftung bei Unfällen. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Kunde ist für seine mitgebrachten Sach- und Wertgegenstände sowie Bargeld selbst verantwortlich, der Vermieter und Auszeit Mallorca übernehmen keine Haftung bei Einbruchdiebstählen. Der Mieter haftet persönlich für die von ihm, seiner Mitbewohner mitgebrachten Tiere oder die von Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt. Schäden sind dem Vermieter, der örtlichen Verwaltung oder Auszeit Mallorca zu melden.

6. Mitwirkungspflicht

Der Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer oder Auszeit Mallorca Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Nachträglich eingereichte Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Mietobjekte sind überwiegend von Gärten und Naturanlagen umgeben, wo die Kleintierwelt noch in Ordnung ist. Man muß mit Ameisen, Mücken, Käfern etc. rechnen. Dies stellt keinen Mangel dar. Es können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

7. An- und Abreise

Bei Anreise können die Mietobjekte ab 15.00 Uhr bis spätestens 22:00 Uhr übernommen werden. Die Abreise muß bis 10.00 Uhr erfolgen. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter vereinbart werden.

8. Rücktritt

Der Rücktritt vom Vertrag durch den Anmeldenden muß in schriftlicher Form erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei Auszeit Mallorca Folgende Rücktrittsgebühren werden vom Gesamtmietpreis fällig :
- bis 90 Tage vor Mietbeginn: 30%
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 60%
- 29 Tage oder weniger vor Mietbeginn 100%
In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu den gleichen Mietbedingungen zu stellen. Die Bearbeitungsgebühr für eine Umbuchung oder Stornierung beträgt EUR 30,-.

9. Rücktrittsrecht

Auszeit Mallorca kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter oder ein Mitreisender mutwillig Schäden im Ferienobjekt anrichtet, wenn der Mieter oder ein Mitreisender sich nicht an Hausordnungen hält und andere Personen unangemessen stört oder gefährdet, wenn der Mieter am Ankunftstag nicht die vereinbarte Restsumme zahlt oder die Kaution hinterlegt. In diesen Fällen verfällt der Mietpreis.
Tritt Auszeit Mallorca aus unvorhersehbaren Gründen vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

10. Leihwagen

Bei den von Auszeit Mallorca angebotenen Leistungen bei der Vermittlung eines Leihwagens handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vertragspartei. Alle Schadensersatzansprüche des Kunden sind an den jeweiligen Dienstleister zu stellen.

Ihr Auszeit Mallorca Team